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1319. November 17. Datum in Gemilnicz (Himmelwitz).

XV kal. Dec.

Franco, Abt des Klosters in Himmelwitz, befiehlt als vom päpstlichen Stuhl delegirter Richter in der Streitsache zwischen Johann, Pfarrer der Margarethenkirche bei Beuthen O./S., und einem gewissen Philipp, dem gewaltthätigen Besitzergreifer dieser Kirche, den Pfarrern in Pyscowicz (Peiskretscham), in Tost und in Paczyna (Patschin, Kr. Tost-Gleiwitz), den Philipp, der zur Herausgabe genannter Kirche und den Prozesskosten in Höhe von 20 Mk. verurtheilt worden ist, und seinen Prokurator Andreas wegen ihrer Halsstarrigkeit in der Beuthener Pfarrkirche und an den ihnen geeignet scheinenden Orten als exkommunicirt zu verkündigen, jede Gemeinschaft mit ihnen zu vermeiden und sie von den kirchlichen Sakramenten und besonders vom christlichen Begräbniss auszuschliessen.

Prozessrotulus v. J. 1321 im Bresl. Staatsarch. Breslau Vincenzstift 172 b. Im Text steht auf einer Rasur das Jahr vicesimo nono, was unmöglich ist. Es wäre aber auch nicht unwahrscheinlich, dass die Urkunde ins Jahr 1320 zu setzen ist, dass also der Schreiber im Hinblick auf die vorhergehende Urkunde 1319 geschrieben, dann, um seinen Irrthum zu verbessern decimo ausradirt und in vicesimo verbessert und darauf nono auszustreichen vergessen hat.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.